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Amok/Terror: So können sich Bildungseinrichtungen vorbereiten!

Amok/Terror: So können sich Bildungseinrichtungen effektiv vorbereiten!

Bedingt durch die zunehmende Anzahl von Gewalttaten rücken die damit in Verbindung stehenden Delikte wie Bedrohungen, Übergriffe, Nötigung, Erpressung, Geiselnahmen und Amoktaten immer mehr in den Fokus. Insbesondere an (öffentlichen) Einrichtungen mit Publikumsverkehr wie Bibliotheken, Ämtern, Rathäusern, Kanzleien, Versorgungseinrichtungen und Arztpraxen, aber auch an Schulen, Berufsschulen und Hochschuleinrichtungen sollte das Thema Bedrohungsmanagement längst umgesetzt sein.


Doch das theoretische Wissen um die Risiken wird oftmals gar nicht oder nicht ganzheitlich in die Praxis geführt. Die Ursachen dafür sind vielschichtig – mangelnde Kenntnisse der präventiven Möglichkeiten, fehlende Unterstützung bei der Schaffung von Resilienzen, fehlende fachliche und finanzielle Ressourcen oder gar die Ignoranz dem Thema gegenüber.


Insbesondere bei Schulen, Berufsschulen und universitären Einrichtungen wie Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten rückt das Thema „Amoktaten innerhalb der Einrichtungen“ und damit immer in Verbindung stehend die DISKREPANZ zwischen „VERBARRIKADIEREN UND DAS GEBÄUDE NICHT VERLASSEN“ anstelle der „FLUCHT“ wie im Brandfall, immer mehr ins Blickfeld.


BEDROHUNGSLAGEN UND DEREN GEFÄHRDUNGSKLASSEN

Die aktuelle Bedrohungslage umfasst die folgenden Delikte, die sich „grob“ in drei Gefährdungsklassen einteilen lassen. Einige Delikte fangen unbedeutend an und können sich entwickeln, andere wiederum stehen für sich.

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Die Bedrohungslage legt nahe, wie wichtig PRÄVENTION, FRÜHERKENNUNG und bereits der UMGANG mit beispielsweise einer Amokandrohung ist – die bereits gemäß § 126 StGB strafbar ist. Diese drei Faktoren können jedoch nur wahrgenommen werden, wenn sich alle Instanzen im jeweiligen Verantwortungsbereich ausführlich mit solchen Ereignissen und deren Tatfolgen beschäftigen, um für sich und ihren Verantwortungsbereich notwendige Vorkehrungen zu treffen, um im Ereignisfall eine hohe Handlungssicherheit zu erzielen.


DER BEDROHUNG MIT OFFENEN AUGEN UND INFORMATION BEGEGNEN

Bereits bei signifikanten Auffälligkeiten sollte ein ständiger vertrauensvoller Informationsaustausch zwischen Einrichtung und der zuständigen Polizeiinspektion erfolgen. Dies betrifft insbesondere

  • unmittelbare und mittelbare Drohungen,
  • besondere Anzeichen oder ein gesteigertes Interesse an Waffen oder Sprengmitteln,
  • Äußerungen über die Verfügbarkeit bzw. den Besitz von Schusswaffen,
  • Erkenntnisse über den Konsum/die Verherrlichung von Gewalt mit einer einhergehenden Wesensveränderung,
  • angeordnete Disziplinarmaßnahmen (z. B. Verweis, Ausschluss),
  • Erkenntnisse zu sicherheitsrelevanten Äußerungen im medialen Umfeld sowie
  • ein gesteigertes Interesse an zurückliegenden Attentaten oder radikalen Inhalten.


Die Bewertung einer potenziellen Bedrohungslage obliegt der Polizei. Denn nur mit Hilfe von polizeilichen Maßnahmen sind zielgerichtete Präventiv-/Repressivmaßnahmen möglich. Als Unterstützung bei der Einschätzung könnte beispielsweise ein Dynamisches Risiko-Analyse-System (DyRiAS®) unterstützen.


Eine Bewertung der Situation kann jedoch nur erfolgen, wenn die Kenntnisse einer möglichen Bedrohung die richtigen Stellen erreichen. Dies kann über den

  • Klassenlehrer/Dozenten,
  • die Vertrauenslehrer/entsprechende Beauftragte,
  • weiteres Personal der Einrichtung,
  • die Elternsprecher/das Studierendenwerk,
  • die Einrichtungsleitung oder auch
  • einen stillen Briefkasten/ein anonymes Mail-Postfach

erfolgen. Die Möglichkeiten der Absetzung einer Beobachtung/Meldung und auch die potenziellen Meldungsinhalte/ Szenarien sollten allen Personen, die an der Einrichtung agieren, bekannt sein und regelmäßig ins Gedächtnis gerufen werden. Auch mit Falschmeldungen/Gerüchtebildungen sollte professionell umgegangen werden, um einer Eigendynamik entgegenzuwirken.


GRUNDSÄTZLICH SOLLTE ES KLARE GRENZEN GEGENÜBER JEDWEDEN FORMEN VON INAKZEPTABLEM VERHALTEN (SOWOHL VERBAL, PHYSISCH ALS AUCH DIGITAL) GEBEN. TOTSCHWEIGEN IST AN DER STELLE KONTRAPRODUKTIV, DA EINE SOLIDARISCHE AUFARBEITUNG VON SICHERHEITSVORFÄLLEN AUF BREITER BASIS ERFOLGEN SOLLTE.


AMOKTATEN – RISIKOFAKTOREN UND ANDROHUNGEN ERNSTNEHMEN

Amoktaten ereignen sich in höchst unterschiedlicher Form, wobei sich auch die Motivlage selbst unterscheidet. Es wird davon ausgegangen, dass Amoktaten den Schlusspunkt einer krisenhaften Entwicklung bilden, dem meist sich gegenseitig beeinflussende Ursachen zugrunde liegen.


AMOKTAT: DEFINITIONSVERSUCH UND PHÄNOMENOLOGIE

In der wissenschaftlichen Begriffsdefinition beinhaltet eine Amoktat die folgenden Merkmale:

  • Es wird versucht, eine zunächst nicht bestimmte Anzahl von Personen (wahllos oder gezielt) zu verletzen oder zu töten.
  • Es kommt zum Einsatz von tödlichen Waffen, Sprengmitteln, gefährlichen Gegenständen oder außergewöhnlicher Gewaltanwendung.
  • Der Täter tötet eigenhändig.
  • Die Tat wird zumindest teilweise im öffentlichen Raum ausgeführt.
  • Die Tat vollzieht sich innerhalb eines einzelnen Tatereignisses.


Eine polizeiliche Studie hat bestimmte persönliche Faktoren ermittelt, die als Risikofaktoren (Warnsignale) gelten können:

  • Zurückgezogener Einzelgänger mit narzisstischen Zügen, was auf Probleme in der Eltern-Kind-Beziehung zurückzuführen ist.
  • Meist trifft die Annahme zu, dass Hass- oder Rachegefühle entwickelt wurden, weil zuvor eine starke Ausgrenzung oder Mobbing stattgefunden haben.
  • Eine hohe Kränkbarkeit in alltäglichen Situationen.
  • Die Wahl der derzeitigen oder ehemaligen Einrichtung lässt darauf schließen, dass es Probleme gab.
  • Nach außen eher ein unauffälliges Elternhaus.
  • Keine klassischen Verhaltensweisen eines Gewalttäters – eher still und unzugänglich.
  • Meistens fallen im Vorfeld Andeutungen von Hass- und Suizidgedanken gegenüber Mitschülern/Studierenden.
  • Konsum von gewalthaltigen Videospielen und Literatur über Amokläufe, Serienmorde etc.
  • Verfügbarkeit von Schusswaffen gegeben und eine außerordentliche Treffsicherheit beispielsweise durch Videospiele.


Im Hinblick auf die Sicherungsmaßnahmen gibt es organisatorische/verhaltensorientierte Maßnahmen und Ansätze, die durch technische Sicherheitseinrichtungen begleitet/unterstützt werden. Beide Maßnahmen müssen sinnvoll ineinandergreifen, um ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten – auch wenn eine 100%ige Sicherheit nicht realisierbar ist. Funktionieren kann dies nur, wenn allen Beteiligten die Maßnahmen geläufig sind und eine stete Sensibilisierung stattfindet, um bestmögliche Handlungssicherheit zu erlangen.


EINER BEDROHUNGSLAGE MIT ORGANISATORISCHEN MASSNAHMEN BEGEGNEN

Ein krisenbehaftetes Ereignis bedarf einer von der täglichen Struktur losgelösten besonderen Aufbau- und Ablauforganisation (BAO).


1. KRISENSZENARIEN

Die Szenarien, in denen ein Krisenteam tätig werden sollte, müssen definiert und mit beispielhaften Ereignisfällen belegt werden. Szenarien-Beispiele: Brand, Kriminalität, Gesundheit, Naturereignisse, externe Einflüsse, Gebäudeausfall, Ausfall von Versorgungseinrichtungen oder IT-Infrastruktur.


2. KRISENTEAM

Neben der präventiven Vorbereitung (Gewalt- und Krisenprävention) zählt im Ereignisfall die Intervention zu den wesentlichen Aufgaben des Krisenteams.

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3. NOTFALLORDNER

Sämtliche definierte Maßnahmen sollten in einem Notfallordner zusammengefasst sein. Dieser sollte neben dem Themenkomplex „Amoktat“ auch andere Bedrohungslagen und Szenarien mit entsprechenden Schemata und übersichtlichen Handlungsempfehlungen abbilden.


4. ALARMIERUNGSMÖGLICHKEITEN KRISENTEAM

Ereignismeldungen (auch Androhungen) können aus unterschiedlichsten Quellen die Einrichtung erreichen und müssen dann entsprechend weiterverarbeitet und bewertet werden.

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5. ALARMIERUNGSMÖGLICHKEITEN GEBÄUDE

Für die Alarmierung innerhalb der Gebäude sollten klar unterscheidbare Alarmsignale definiert werden. Im Falle einer Amoktat, die mit einer gesonderten Alarmierung und Signalgebung einhergeht, ist die oberste Botschaft, in den sicheren Bereichen zu verbleiben und das Gebäude nicht zu verlassen.


Falls dies gefahrlos möglich ist, sollten Lautsprecheranlagen genutzt werden, um den Täter zu irritieren und ggf. zu verunsichern und alle anderen Personen zu ermutigen, sich in Sicherheit zu bringen. Hierbei wäre wichtig, diese von dislozierten Stellen/Gebäudeteilen absetzen zu können und ggf. auch eine Alarmweiterleitung an die benachbarten Gebäude/Einrichtungen zu ermöglichen.

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Auch die Aspekte der Krisenkommunikation und Opferbetreuung/Opfernachsorge und die psychosoziale Notfallversorgung im Akutfall dürfen nicht zu kurz kommen. Das Wichtigste ist jedoch die Prävention, indem

  1. konsequent gegen Mobbing, Gewalt, Fremdenfeindlichkeit sowie gegen Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände vorgegangen wird.
  2. eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Sozialarbeitern, Psychologen, externen Unterstützern, den Verbindungsbeamten der Polizei und den Trägern erfolgt, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und bewerten zu können.
  3. es zielgruppenspezifische Präventionsmaßnahmen geben muss und das Thema Amok konsequent verstärkt in Aus- und Fortbildung sowie als Schulungsmaßnahme thematisiert wird.


Für eine akustische Lautsprecheranlage empfiehlt sich die DURCHSAGE ALS KLARTEXTMELDUNG mit einer oder mehreren hinterlegten Bandansagen alle 2 Minuten. Diese Bandansage sollte den Beschäftigten geläufig sein und automatisch entsprechende Handlungen und Maßnahmen nach sich ziehen.

  • Beispiel: ACHTUNG – An alle Personen im Gebäude. Hier spricht die Leitung. In unserer Einrichtung gibt es einen ernsten Vorfall. Bleiben Sie in den Räumlichkeiten oder begeben Sie sich umgehend an einen sicheren Ort. Schließen Sie die Türen ab und verbarrikadieren Sie diese. Suchen Sie Deckung. Meiden Sie Fenster und Türen. Die Polizei ist informiert. Warten Sie auf weitere Anweisungen und bitte bewahren Sie Ruhe.


Auch eine ENTWARNUNGSDURCHSAGE sollte definiert werden, die dann wiederum die Beschäftigten dazu auffordert, beispielsweise aus den Fenstern zu sehen, bei vorab definierten Telefonnummern Rückfragen zu stellen oder bei zweifelsfreier Lagebeendigung (durch die Polizei) die Türen zu öffnen.

  • Beispiel: Dies ist eine wichtige Durchsage – die Gefahr ist gebannt, die Polizei hat die Situation unter Kontrolle. Bitte begeben Sie sich geordnet zu den definierten Sammelstellen für Räumungsalarme, um dort weitere Weisungen zu empfangen.


10 TECHNISCHE MASSNAHMEN, DIE BEI BEDROHUNGSLAGEN UNTERSTÜTZEN KÖNNEN

Neben den organisatorischen Abläufen, in die sich eine „federführende“ Person sehr tief hineindenken muss und in diesem Rahmen auch sämtliche Eventualitäten zumindest kurz andenken sollte, spielen natürlich auch die sicherheitstechnischen Möglichkeiten eine Rolle, um einen Täter an der Tatausführung zu hindern, den Täter zu „verfolgen“ und die Tat entsprechend zu rekonstruieren. Sicherheitstechnische Maßnahmen sind anhand der Personenströme, Nutzer/Abläufe und getroffenen Annahmen zu planen und ganzheitlich bzw. auch jedes Gebäude für sich im Verbund mit den definierten Prozessen zu betrachten.

  1. Ausgestaltung von Schutzzonen (öffentlicher Bereich, kontrollierter Bereich, Innenbereich, sensibler Bereich, hochsensibler Bereich).
  2. Zugangssituation restriktiv handhaben und mittels Zutrittskontrollsystem sichern. Zutrittssysteme (Leser, Sicherheitsbeschläge, Digital- und Schließzylinder, Schlüssel, Zutrittsmedien und Transponder) sollten immer im Verbund betrachtet und einheitlich administriert werden, um ein ganzheitliches Konzept ggf. mit Zeitschaltung zu erhalten.
  3. Ertüchtigung der (Außen-/Notausgangstüren und Etagenzugänge) mittels Türknauf, Öffnungs-/Verschlusskontaktüberwachung und zum Teil auch Videogegensprechanlagen mit Fernöffnungsfunktion.
  4. Sicherung der Innentüren mit (selbstverriegelnden) Panikschlössern mit feststehendem Außenknauf oder sogenannten „Klassenraum-Türverschlüssen“ und Einbau eines Türspions.
  5. Nutzung einer akustischen Lautsprecheranlage oder eines Notruf- und Gefahren-Reaktions-Systems (NGRS).
  6. Eine Kennzeichnung der Flächen, Eingänge, aber auch der berechtigten Nutzer.
  7. Der Einbau/die Nutzung von sinnvoll geplanten stillen Alarmgebern (Überfallmeldesystemen).
  8. Videokamerasystem für neuralgische Punkte und Eingänge mit einer intelligenten Überwachungssoftware.
  9. Einbindung eines Sicherheitsdienstes, um die technischen Maßnahmen zu überwachen, Schwerpunktkontrollen durchzuführen und beispielsweise das Zutrittshandling zu übernehmen.
  10. Beleuchtungskonzept in Anlehnung an die Videoüberwachung/Videogegensprechstellen, einbruchhemmende Bauteile und entsprechende Verglasungen bei Fenstern und Türen.


Träger, Leitungen und Beschäftigte von beispielsweise Schulämtern sehen sich mehr denn je in der Verantwortung, die Sicherheit an Bildungseinrichtungen zu erhöhen. Bei der Umsetzung stehen sie jedoch oft vor großen Herausforderungen, denn das „Wie“ ist entscheidend und hierzu bedarf es einer individuellen fachkundigen Herangehensweise. Denn zur Verhinderung von Amok- und Gefahrensituationen gibt es keine Patentlösung, da jede öffentliche Einrichtung andere bauliche, technische, personelle und organisatorische Voraussetzungen besitzt, die ganzheitlich und fachkundig betrachtet werden sollten.


UNTERSTÜTZUNGSMÖGLICHKEITEN

  1. Es existieren für Schulen in den Bundesländern entsprechende Notfallpläne, die in Zusammenarbeit u. a. mit der Polizei entstanden sind und genutzt werden sollten.
  2. Auf polizeilicher Ebene gibt es Verbindungsbeamte, die einen Kontakt herstellen können zu polizeilichen Beratungsstellen speziell für Amoklagen.
  3. Auf diversen (Sicherheits-)Kongressen wird das Thema Amoktat thematisiert (z. B. beim Deutschen Präventionstag).
  4. Berater und Trainer, die individuelle und zielführende Konzepte (baulich, technisch, organisatorisch) erarbeiten und Schulungen/Vorträge/Workshops zu den Themen anbieten.
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