Bezogen auf Unternehmen gibt es je nach Übungszweck, Zielgruppe und Reifegrad der übenden Krisenorganisation verschiedene Übungsarten, die sich in Komplexität und Umfang unterscheiden. Krisenübungen sollten sich dabei grundsätzlich an aktuellen Ereignissen (sowie Gefahren und Risiken) oder branchentypischen Vorfällen orientieren.
DIE PLANÜBUNG
BEI EINER PLANÜBUNG (AUCH „PLANSPIEL“ GENANNT) WIRD EIN FIKTIVES NOTFALL- ODER KRISENEREIGNIS IN DER THEORIE SIMULIERT.
Eine Planübung dient u. a. dazu, getroffene Entscheidungen und Maßnahmenumsetzungen zwischendurch auszuwerten und gemeinsam zu diskutieren, alternative Handlungsmöglichkeiten und Lösungswege zu betrachten sowie ggf. einzelne Übungsschritte zu wiederholen oder zu überspringen.
Mit einer Planübung lassen sich einfache und komplexe Sachverhalte darstellen und durch eine Einzelperson vorbereiten.
TYPISCHE MERKMALE VON PLANÜBUNGEN SIND Z. B.:
DIE KRISENSTABSÜBUNG
BEI EINER KRISENSTABSÜBUNG WIRD EIN FIKTIVES NOTFALL- ODER KRISENEREIGNIS IN DER THEORIE SIMULIERT UND DURCH DEN KRISENSTAB UNTER MÖGLICHST REALISTISCHEN BEDINGUNGEN BEARBEITET.
Eine Krisenstabsübung dient u. a. dazu, die Zusammenarbeit, Abläufe und Dokumentationen des Krisenstabs unter möglichst realistischen Bedingungen zu beüben, die Leistungsfähigkeit des Krisenstabs zu überprüfen und ggf. weiterzuentwickeln sowie den konkreten Übungsverlauf und die gewonnenen Übungserkenntnisse im Anschluss an die Übung mit allen Übungsteilnehmern ausführlich zu besprechen und gemeinsam konkrete Optimierungsmöglichkeiten herauszuarbeiten.
Für eine Krisenstabsübung sollte eine Übungsleitung/-steuerung (mind. 2 Personen) definiert werden. Diese spielt kontinuierlich neue Lageinformationen sowie Sachverhalte ein und simuliert zudem wechselseitige Reaktionen, um das Übungsgeschehen zu beeinflussen bzw. fortzuführen.
TYPISCHE MERKMALE VON KRISENSTABSÜBUNGEN SIND Z. B.:
DIE KRISENSTABSRAHMENÜBUNG
EINE KRISENSTABSRAHMENÜBUNG IST EINE ERWEITERTE FORM DER KRISENSTABSÜBUNG UND UNTERSCHEIDET SICH Z. B. DAHINGEHEND, DASS NEBEN DEM KRISENSTAB AUCH WEITERE IM NOTFALL- UND KRISENMANAGEMENT INVOLVIERTE (OPERATIVE) STELLEN AKTIV AN DER ÜBUNG TEILNEHMEN, UM ENTSCHEIDUNGSFINDUNGEN UND MAßNAHMENUMSETZUNGEN GEMEINSAM ZU TRAINIEREN UND INFORMATIONEN ÜBER VERSCHIEDENE KOMMUNIKATIONSWEGE AUSZUTAUSCHEN.
Die Übungsleitung/-steuerung simuliert Tätigkeiten, Reaktionen und Anforderungen und sollte personell entsprechend besetzt sein (mind. 3 bis 4 Personen) und durch Übungsbeobachter unterstützt werden.
TYPISCHE MERKMALE VON KRISENSTABSRAHMENÜBUNGEN
Bei einer Krisenstabsrahmenübung stehen praktisch bzw. tatsächlich durchgeführte Tätigkeiten im Vordergrund wie z. B.:
DIE VOLLÜBUNG
EINE VOLLÜBUNG IST EINE ERWEITERTE FORM DER KRISENSTABSRAHMENÜBUNG. SIE IST DIE UMFANGREICHSTE UND ANSPRUCHSVOLLSTE ART DER NOTFALL- UND KRISENÜBUNG, BEI DER NAHEZU ALLE BETEILIGTEN SCHNITTSTELLEN AKTIV DAS ÜBUNGSGESCHEHEN ABBILDEN.
Bei einer Vollübung wird vom Krisenstab bis hin zu den operativen Einheiten real geübt – jede Stelle wird also aktiv am Ereignisort bzw. innerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs tätig. Dies kann mit Gebäuderäumungen, dem Einsatz von externen Behörden/Blaulichtorganisationen, Presse- und Medienvertretern und weiteren Schnittstellen ebenso einhergehen wie mit realistischen Unfalldarstellern sowie Brand- und Rauchsimulationsanlagen.
Die Übungsleitung/-steuerung ist lediglich für die Vor- und Nachbereitung zuständig und greift nur bei „groben“ Fehlern/Unstimmigkeiten aktiv ein, ansonsten werden alle Ereignisse anhand der realen Interaktionen durchgeführt.
Mit einer Vollübung wird die Leistungsfähigkeit, Zusammenarbeit und Kommunikation aller beteiligten Stellen unter „Realbedingungen“ geübt.
TYPISCHE MERKMALE VON VOLLÜBUNGEN SIND Z. B.:
KRISENÜBUNGEN SOLLTEN IN „SERIEN“ AUFEINANDER AUFBAUEN UND AN UMFANG UND INTENSITÄT ZUNEHMEN SOWIE UNTERSCHIEDLICHE ZIELSETZUNGEN VERFOLGEN. EIN WEITERER VORTEIL VON ÜBUNGSSERIEN IST DIE MÖGLICHKEIT, VERSCHIEDENE ENTSCHEIDUNGSTRÄGER UND VERANTWORTLICHE AN DER KRISENÜBUNG TEILNEHMEN ZU LASSEN, DENN STELLVERTRETER MÜSSEN IM ERNSTFALL EBENSO HANDLUNGSFÄHIG SEIN WIE HAUPTVERANTWORTLICHE.
Krisenübungen sollten durch fachkundige Übungshelfer (sogenannte „Übungsbeobachter“ / „Schiedsrichter“) beobachtet und im Nachgang detailliert analysiert, ausgewertet und schriftlich aufbereitet werden, so dass sich am Ende die Möglichkeit zur Anpassung im Krisenmanagement bzw. der Krisenorganisation ergibt. Häufig zeigen sich während der Übung Mängel in der Krisenorganisation, die zuvor auf den ersten Blick gar nicht als solche erkennbar waren oder Prozesse, die sich als nicht praxistauglich herauskristallisiert haben und somit wieder verworfen oder optimiert werden müssen.
DANK KRISENÜBUNGEN EREIGNISSE SOUVERÄN BEWÄLTIGEN
Verantwortliche fühlen sich durch die angeeigneten Erfahrungen durch eine Krisenübung im Ereignisfall i. d. R. sicherer und treffen dadurch fundiertere Entscheidungen. Wer sich im Gegensatz dazu völlig überrumpeln lässt und von der Situation überfordert fühlt, kann zwar Bauchentscheidungen treffen, diese erweisen sich jedoch häufig als zu kurz gedacht und tragen mitunter zu einer Verschlimmerung der Situationen bei. Unsicherheit schürt häufig auch die Angst vor falschen Entscheidungen. Dies kann Verantwortliche und handelnde Akteure in Krisensituationen lähmen, so dass die verlorene Zeit zu einer weiteren Situationsverschlechterung führt.
Wer hingegen weiß, wann, wie und warum entschieden werden soll, fühlt sich sicherer, trifft fundiertere Entscheidungen und kann diese auch vor anderen Personen besser vertreten.
Niemand geht davon aus, dass es tatsächlich zu einer Krise im Unternehmen kommt. Kein Unternehmen kann jedoch die Gefahr eines Ereignisfalls von sich weisen! Wie gut also, wenn alle Beteiligten auf ein mögliches Krisenereignis – beispielsweise durch die regelmäßige Durchführung von Krisenübungen – adäquat vorbereitet sind.