Verbrechen dauern meist nur einen Bruchteil von Sekunden: Täter tauchen auf, schlagen zu und sind ebenso schnell wieder weg, wie sie gekommen sind. Haben Sie eine Straftat beobachtet oder sind womöglich selbst zum Opfer geworden, ist es für die Aufklärungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden essenziell, eine möglichst detaillierte Täterbeschreibung – also eine Beschreibung des Aussehens oder Verhaltens der Person, die der Straftat beschuldigt wird – abgeben zu können.
Sollte es keine Videoaufzeichnungen geben, die der Ermittlungsarbeit dienen, ist das Gedächtnis des Zeugen/Opfers zur Beschreibung des Täters enorm wichtig, um beispielsweise ein Phantombild zeichnen zu können.
WICHTIGER PRAXISTIPP: Eine kurze Notiz oder ein Sprachmemo (im Smartphone) nach der Tat kann dem Gedächtnis helfen, sich später detailliert zu erinnern. Sollte es gefahrlos möglich sein, ist ein Foto des Täters der beste Beweis.
PERSONENBESCHREIBUNG UND KONKRETE TATMERKMALE
Wichtiger als ein allgemeiner (erster) Eindruck sind klare Beschreibungen des Aussehens und der äußeren Merkmale sowie besondere Auffälligkeiten. Alles was dazu dient, dass eine Person im Nachgang identifiziert werden kann, sollte beschrieben werden.
Insbesondere bei den Tatmerkmalen können kleine Nebensächlichkeiten ausschlaggebend sein, um einen Täter zu überführen. Daher können Aussagen
sehr wichtig sein.