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Artikel zum Thema
Argumente und Hilfestellungen für das Notfall- und Krisenmanagement

Argumente und Hilfestellungen für den Aufbau eines Notfall- und Krisenmanagements

Jede außergewöhnliche und komplexe Abweichung von den alltäglichen Geschäftsvorgängen und -prozessen kann Verantwortliche schnell vor große Herausforderungen stellen. Wenn es sich in einem solchen Fall auch noch um eine Notfall- oder Krisensituation handelt, die beispielsweise für den Geschäftsbetrieb, das öffentliche Ansehen oder gar die Existenz des Unternehmens von entscheidender Bedeutung ist, dann ist ein souveränes Notfall- und Krisenmanagement unabdingbar.
In vielen Unternehmen und Institutionen fehlt oftmals ein solches Notfall- und Krisenmanagementsystem, was u. a. daraus resultiert, dass es – mit Ausnahme einiger Branchen – an den entsprechenden rechtlichen Grundlagen fehlt. Daher liegen hier die Argumente „Eigenverantwortung“ und „unternehmerische Weitsichtigkeit“ klar auf der Hand.

Gerade in „guten Zeiten“ sollte man sich mit realistischen Risikoszenarien beschäftigen, die zu einer Notfall- oder gar Krisensituation im Unternehmen führen können. Die möglichen Notfall- und Krisenrisiken sollten dabei nicht allein die Gefährdung von Leib und Leben sowie Sach- und Umweltschäden berücksichtigen, sondern auch damit verbundene oder durch Ereignis X einhergehende unternehmerische Existenzrisiken. Eine Notfall- oder Krisensituation kann sich bereits aus vermeintlich „harmlosen“ (Ursprungs-)Ereignissen ergeben und hierbei relativ schnell eine unkalkulierbare (Eigen-)Dynamik entwickeln, wie die nachfolgende Grafik verdeutlichen soll:
Argumente und Hilfestellungen für den Aufbau eines Notfall- und Krisenmanagements (www.Sicherheitsberatung.de)

Angesichts der (Eigen-)Dynamik einer Krise ist diese meist kaum vorhersehbar. Dadurch sind auch Maßnahmen und Handlungsanweisungen stets nur ein grober Rahmen, der im Vorfeld dennoch genauestens definiert werden sollte, um im Ereignisfall ein Regelwerk zu haben, an dem man sich orientieren kann.

ARGUMENTE FÜR EIN NOTFALL- UND KRISENMANAGEMENT

Das Ziel und damit auch die Argumente für den Aufbau und die Einführung eines Notfall- und Krisenmanagements können beispielsweise lauten:

  • Schäden frühzeitig einzudämmen bzw. einzugrenzen,
  • weiteren Eskalationen bzw. Folgeschäden entgegenzuwirken,
  • Schadensauswirkungen bzw. Schadensausbreitungen zu minimieren,
  • die Ausbreitung des Notfalls bzw. der Krise auf andere Bereiche/Dritte zu verhindern,
  • ein gewisses Maß an Übersicht, Kontrolle und Steuerung wiederzuerlangen und
  • mit externen Einflussfaktoren (Presse, Medien, Öffentlichkeit) angemessen umzugehen.



Im Ereignisfall kann es essentiell sein, sich seiner unternehmerischen, aber auch persönlichen Fähigkeiten, Verantwortungen, Zuständigkeiten und vor allem auch Grenzen vollends bewusst zu sein.

Es kann fatal sein, sich solcher Fakten erst im Ernstfall bewusst zu werden. Auch hier hilft ein strukturiertes und systematisch aufgebautes Notfall- und Krisenmanagementsystem bereits im Vorfeld, die Resilienz (Widerstandsfähigkeit) zu stärken und im Ereignisfall strukturierter, vorausschauender und professioneller zu agieren.



Um das Thema „Notfall- und Krisenmanagement“ aktiv in die Praxis zu überführen, sollten regelmäßige theoretische Schulungen und Unterweisungen sowie praktische Übungen, Workshops oder Planspiele durchgeführt werden, um das Thema ganzheitlich zu verdeutlichen und die Denkweisen der handelnden Akteure kontinuierlich zu erweitern. Denn eine reale Notfall- oder Krisensituation stellt insbesondere die handelnden Akteure vor enorme physische und psychische Herausforderungen, was u. a. den Faktoren Stress, Zeitdruck, Verantwortungsdruck, Entscheidungsdruck etc. geschuldet ist.

HILFESTELLUNGEN FÜR EIN NOTFALL- UND KRISENMANAGEMENT

Für den Aufbau und Betrieb eines Notfall- und Krisenmanagements existieren eine Reihe von Hilfestellungen/Orientierungshilfen in Form von allgemeinen und branchenspezifischen Standards, Normen und „Technischen Regeln“, wie beispielsweise (nicht abschließend):

  • DIN CEN/TS 17091: Krisenmanagement – Strategische Grundsätze
  • ISO 22361: Krisenmanagement - Leitlinien für die Entwicklung einer Strategie
  • DIN ISO 31000: Risikomanagement
  • DIN EN ISO 22301: Business Continuity Management System
  • BSI-Standard 100-4: Notfallmanagement / BSI-Standard 200-4: Business Continuity Management
  • Wirtschaftsgrundschutz Standard 2000-3: Notfall- und Krisenmanagement
  • Wirtschaftsgrundschutz Standard ÜA3: Notfallmanagement
  • Wirtschaftsgrundschutz Standard ÜA4: Krisenmanagement
  • Wirtschaftsgrundschutz Standard ÜA6: Krisenkommunikation


Branchenspezifisch (beispielhaft):

  • IT-Sicherheitsgesetz (KRITIS)
  • Störfall-Verordnung (12. BImSchV)
  • DIN EN 15975-1: Krisenmanagement in der Trinkwasserversorgung
  • DIN EN 15975-2: Risikomanagement in der Trinkwasserversorgung
  • VDE-AR-N 4143-1: Krisenmanagement des Netzbetreibers
  • Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  • u. v. w.
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