JEDER KANN ZIELPERSON WERDEN
Nicht nur bei hochrangigen Politikern oder Stars kommen Personenschützer zum Einsatz. Heutzutage werden vielmehr auch bei Managern, Vorstandsmitgliedern oder wegen besonderer Umstände gefährdeter Personen wie Richter, Beamte oder Ärzte entsprechende Sicherheits- oder Schutzmaßnahmen getroffen. Dies kann sowohl im Inland als auch bei Aufenthalten im Ausland zutreffen.
DEMONSTRATIONEN WÄHREND DER CORONA-KRISE • BEWAFFNETE AUSEINANDERSETZUNGEN UNTERSCHIEDLICHER ETHNIEN • PROTESTE GEGEN STRUKTURELLEN RASSISMUS • CLANS, DIE DIE POLIZEI BEDROHEN • LINKSEXTREMISMUS • RECHTSEXTREME UND DEREN KAMPF GEGEN DIE POLITIK • ATOM-GEGNER, DIE NICHT UNTERSCHÄTZT WERDEN DÜRFEN • GEGNER DER TIERVERSUCHE IN DER PHARMAINDUSTRIE
Dies sind nur einige Beispiele für die aktuelle Sicherheitslage in Deutschland, die aufzeigen, dass Angriffe oder Attentate nicht ausgeschlossen werden können. Durch das weite Spektrum der Gefahren vom terroristischen Anschlag über den politischen Fanatiker oder Personen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität bis hin zum Einzeltäter, der aus persönlichen Gründen handelt, wird der Personenschutz zu einer sehr komplexen und nicht zu unterschätzenden Angelegenheit.
WANN SOLLTEN SCHUTZMAßNAHMEN IN BETRACHT GEZOGEN WERDEN?
In jedem Unternehmen stehen unangenehme Gespräche oder Entscheidungen an, die für einige Personen weitreichende Konsequenzen haben können wie beispielsweise Entlassungswellen, Lohnkürzungen, Kurzarbeit oder Fusionen. Allerspätestens dann sollte die Thematik der persönlichen Sicherheit der Führungsebene oder die Umsetzung etwaiger Schutzmaßnahmen im Unternehmen in die Planungen mit einbezogen werden.
Sie können niemandem in den Kopf schauen und wissen auch nicht, was im privaten Umfeld bei Personen vor sich geht, daher sollte vor allem jeder Mitarbeiter in einer Leitungsfunktion wissen, ab wann Alarm geschlagen werden sollte.
Drohanrufe oder E-Mails mit Sätzen wie „ICH WEIß, WO DEIN KIND IN DEN KINDERGARTEN GEHT!“, „WARTE NUR, BIS ICH DICH NACH DER ARBEIT ERWISCHE!“ oder auch der Satz „ICH BRING DICH UM!“ sollten auf keinen Fall als nebensächlich abgetan und auf die leichte Schulter genommen werden. Gerade derartige Aussagen bzw. Drohungen bergen ein enormes Potenzial für Übergriffe/Attentate. Deshalb ist es von absoluter Wichtigkeit, dass das Thema Personenschutz bzw. persönliche Schutzmaßnahmen im Unternehmen offen und klar kommuniziert werden muss. Leider gibt es keine einfache Formel oder Checkliste, wie genau bei einer Drohung zu reagieren ist. Die Bedrohung als solche muss ernstgenommen und von einer entsprechenden fachkundigen Stelle im Unternehmen (z. B. der Sicherheitsabteilung) bewertet werden. Wenn kein adäquater Ansprechpartner im Unternehmen zuständig ist, sollte entweder die Kontaktaufnahme zur Polizei oder zu einem unabhängigen Sicherheitsberatungsunternehmen erfolgen.
AUFKLÄRUNGSARBEIT IST DAS „A“ UND „O“
Neben der klassischen Aufklärungsarbeit der Gebiets-/Raum- und Objektaufklärung sowie der Mobilitätsphasen nimmt die externe Informationsbeschaffung einen sehr hohen Stellenwert ein. Mit der intelligenten Vorbereitung auf unvorhersehbare Ereignisse durch unpersonifizierte oder personifizierte Kriminalität durch Überwachungs- und Aufklärungsmaßnahmen im Umfeld der Schutzperson sollen Angriffe auf diese verhindert werden.
Das klassische Begleiten der Schutzperson von (bewaffneten) Personenschützern wird nur dann in Betracht gezogen, wenn die Aufklärungsmaßnahmen für den effektiven Schutz nicht mehr genügen oder eine konkrete Gefährdungslage vorliegt, der mit keinem anderen Mittel begegnet werden kann.
Gewonnene Erkenntnisse durch Maßnahmen einer verdeckten Aufklärung (im Privat- und Arbeitsumfeld) sind beispielsweise:
Die so gewonnenen Informationen werden gesammelt, analysiert und eingestuft. Daraus ergeben sich entsprechende Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen, die für den effektiven Schutz der Schutzperson definiert werden. Diese Maßnahmen müssen das gesamte Privat- und Arbeitsumfeld ebenso abdecken wie Mobilitätsphasen.
Zudem müssen bei einer Lagebeurteilung immer die Täterprofile und deren mutmaßliche Motivation berücksichtigt werden.
SCHUTZMAßNAHMEN, DIE BEI EINER BETROFFENEN PERSON ETABLIERT WERDEN SOLLTEN
Nach einer gründlichen Aufklärungsarbeit (die stetig erfolgen sollte) wird der zeitliche und örtliche Rahmen von Personenschutzmaßnahmen festgelegt. Dies können generelle Vorsichtsmaßnahmen ebenso sein wie temporäre. Patentrezepte für einen absoluten Schutz gibt es nicht, da immer die individuelle Situation betrachtet werden muss.
Grundsätzlich gilt, die Schutzmaßnahmen so anzuordnen, dass es dem oder den Täter/-n auch durch langfristige Planungen nicht möglich ist, eine Routine zu erkennen. Daher werden Schutzmaßnahmen immer in Kombination angewendet. Außerdem sollten zusätzlich sowohl generelle als auch temporäre Schutzmaßnahmen im Unternehmen eingeführt werden, wenn eine Person als gefährdet eingestuft wurde.
GENERELLE SCHUTZMAßNAHMEN:
TEMPORÄRE SCHUTZMAßNAHMEN:
Da sich Bedrohungen kontinuierlich ändern können, ist eine gewisse Flexibilität in der Wahl der Maßnahmen notwendig. Sollte es notwendig werden, Personenschützer zu beschäftigen, sollte eine entsprechende Vorauswahl beispielsweise durch einen Sicherheitsverantwortlichen erfolgen, bevor es zu einem Gespräch mit der/den zu schützenden Person/-en kommt. Letztlich geht es bei der persönlichen Sicherheit um Vertrauen, denn ein Personenschützer erhöht die Lebensqualität der Schutzperson und muss gut ausgewählt sein.
Dieser Artikel ist mit freundlicher Unterstützung von Roman Walde, ehemaliger Schweizer Polizist und Geschäftsinhaber von RW Riskmanagement, entstanden.