Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter
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Artikel zum Thema Reisesicherheit: Unterstützung für Reisende im Notfall/Krisenfall durch deutsche Auslandsvertretungen
Warum deutsche Auslandsvertretungen für privat/geschäftlich reisende Personen wichtig werden können?!
Viele Reisende – ob geschäftlich oder privat – wissen nicht, wohin man sich wenden kann, wenn im jeweiligen Reiseland ein Problem auftritt. Zur guten Fürsorge- und Sorgfaltspflicht von Unternehmen und Institutionen zählt daher auch, dass Reisende und entsandte Mitarbeiter diesbezüglich aufgeklärt werden.
Die deutschen Auslandsvertretungen – bestehend aus Botschaften, Generalkonsulaten oder Konsulaten – können als „Augen, Ohren und Stimme“ Deutschlands im Ausland bezeichnet werden. Sie unterstehen den Weisungen des Auswärtigen Amtes und vertreten somit die Bundesrepublik, wahren deutsche Interessen und schützen deutsche Bürger im Gastland.
TÄTIGKEITEN DER AUSLANDSVERTRETUNGEN IM GASTLAND
Mitarbeiter können sich auf einer Auslandsreise jederzeit an eine der deutschen Auslandsvertretungen wenden, auch wenn sich die Aufgaben der Botschaften und Konsulate unterscheiden.
AUFGABEN DER BOTSCHAFTEN:
Die Botschaften fördern politische Beziehungen, Wirtschaftsinteressen, wirken bei der Sozial-, Landwirtschafts- und Entwicklungspolitik mit und fördern die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Technologie. Sie informieren die Bundesrepublik über die Verhältnisse des Gastlandes und seiner Regierung. Der Botschafter repräsentiert als Vertreter des Bundespräsidenten die Bundesrepublik Deutschland im Gastland. In Ländern, mit denen Deutschland in verteidigungspolitischen Fragen zusammenarbeitet oder die aus verteidigungspolitischer Sicht von besonderem Interesse sind, ist der Botschaft zusätzlich ein Militärattaché zugeordnet.
AUFGABEN DER GENERALKONSULATE UND KONSULATE:
Generalkonsulate und Konsulate haben einen regional begrenzten Amtsbezirk. Ihr Aufgabenspektrum ist die kulturelle Zusammenarbeit und vor allem das Rechts- und Konsularwesen sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Auch Aufgaben deutscher Gerichte, Notare und Kommunalbehörden werden durch die Konsularbeamten für im Ausland lebende Deutsche übernommen. Die politischen Beziehungen sind hingegen den Botschaften vorbehalten. Deutsche Bürger können Rat und Beistand in Notsituationen sowie Auskünfte verschiedener Art bekommen.
Die Auslandsvertretungen stehen zudem deutschen Unternehmen bei ihren Aktivitäten im Gastland zur Seite. Über die deutsche Auslandsvertretung können Unternehmen oder Institutionen im Ausland an die regionalen Sicherheitsberater herantreten, um die Sicherheitsmaßnahmen von Gebäuden und Personen planen zu können. Die regionalen Sicherheitsberater sind speziell ausgebildete Sicherheitsbeamte der Bundespolizei mit dem Einsatzziel, mit ihrer polizeilichen Expertise die Sicherheitsarchitektur an den Botschaften/Konsulaten/Auslandsvertretungen zu verbessern und die Leitungen in Sicherheitsfragen zu beraten. Sie geben Handlungsempfehlungen in sämtlichen Bereichen der personellen und materiellen Sicherheit sowie in der Krisenvorsorge und halten Kontakt zu Polizei- und Sicherheitsbehörden des Gastlandes sowie zu Sicherheitsfirmen.
WANN SICH MITARBEITER AN DIE AUSLANDSVERTRETUNGEN WENDEN KÖNNEN?!
Die Auslandsvertretungen unterstützen deutsche Staatsbürger, die in Not geraten sind, leisten Krisenvorsorge und übernehmen behördliche und notarielle Funktionen für im Ausland lebende Deutsche. Sollten deutsche Staatsbürger
verhaftet worden sein,
rechtliche oder gesundheitliche Probleme haben,
einen Todesfall zu beklagen haben,
wichtige Dokumente, die zur Ausreise benötigt werden, verloren haben, oder
einen Dolmetscher benötigen
können sie sich jederzeit an die deutsche Auslandsvertretung wenden. Auch bei finanziellen Problemen kann die Auslandsvertretung unterstützen. Sollte im Reiseland keine Auslandsvertretung vorhanden sein, unterstützen in der Regel auch Botschaften anderer EU-Nationen.
UNSER TIPP
Reisende und entsandte Mitarbeiter sollten sich auf jeden Fall in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes
eintragen – auch bei kurzzeitigen Reisen. Diese Daten werden an die deutschen Auslandsvertretungen weitergeleitet. Dies führt dazu, dass Personen beispielsweise rechtzeitig über Krisen informiert und in Maßnahmen der Krisenvorsorge und -reaktion einbezogen werden.