Eine Zuwendung ist auch dann kritisch, wenn zwar eine Gegenleistung erfolgt, diese aber in keinem angemessenen Verhältnis zur gewährten Leistung steht. Es ist ohne Bedeutung, ob der Vorteil einer Person unmittelbar oder deren Angehörigen oder sogar dem beruflichen Umfeld zu Gute kommt.
Vorteile liegen insbesondere in
KORRUPTION UND DIE FOLGEN
Während das internationale Recht allein die Korruption von Amtsträgern verfolgt, kennt das deutsche Recht außerdem die Käuflichkeit unter Geschäftspartnern. Die Liste der auf solche Fälle zutreffenden Paragraphen des Strafgesetzbuchs ist lang. In jedem Fall gilt, dass schon der Versuch der Korruption strafbar ist! Mit den Anti-Korruptionsgesetzen, genauer gesagt dem „Gesetz zur Bekämpfung der Korruption“, setzt der Bundestag Europäische Vorgaben um und formuliert Rechtsnormen des Straf- und des Außenwirtschaftsrechts neu. Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren.
Korruption ist für jeden Beteiligten strafbar, da für jede Partei Vorteile entstehen. Sowohl in der Rolle des „Annehmenden“ wie auch in der Rolle des „Gebenden“ machen sich Täter strafbar, wenn sie Vorteile
BEISPIELE FÜR STRAFTATEN MIT WIRTSCHAFTLICHEM BEZUG
Straftaten mit wirtschaftlichem Bezug aus dem Strafgesetzbuch (StGB) sind beispielsweise Korruptionsdelikte im Zusammenhang mit Amtsträgern oder reinen Geschäften der Privatwirtschaft, wie
FOLGEN FÜR DAS UNTERNEHMEN UND DIE BESCHÄFTIGTEN
Alle Personen, die sich der Korruption schuldig machen, sind von Geld- oder Freiheitsstrafen bedroht. Zudem zählen zivilrechtliche Forderungen sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen zu den Korruptionsfolgen. Dabei wird nicht unterschieden, ob der Täter Zuwendungen empfangen oder gegeben hat. Schuldig macht sich im Übrigen auch derjenige, der auf Anweisung – beispielsweise eines Vorgesetzten – handelt.
Unternehmen erleiden i. d. R. Image- und Reputationsschäden. Zudem drohen zivilrechtliche Forderungen Dritter. Unter Umständen kommt es auch zu einem nachhaltigen Vertrauensverlust von Kunden und Geschäftspartnern und/oder der Entziehung geschäftsrelevanter Genehmigungen für Aktivitäten des Unternehmens – beispielsweise im Ausland. Stärkere Überwachungen und Kontrollen der Belegschaft, die ein Korruptionsfall im eigenen Unternehmen nach sich zieht, können den Betriebsfrieden erheblich stören und nachhaltig negativ beeinflussen.
RICHTIGES VERHALTEN BEI KORRUPTIONSVERSTÖßEN
Korruption tritt nicht in großem Umfang plötzlich auf. Vielmehr ist Korruption ein Prozess, der schrittweise und mit erheblichem Zeitaufwand abläuft und in den man meist ungewollt verstrickt wird. Eine beliebte Methode ist das sogenannte „Anfüttern“. Dabei versucht man, eine Verbindung aufzubauen, die über den rein beruflichen Kontakt hinausgeht. In dieser Phase spielen Gegengeschäfte noch überhaupt keine Rolle.
Folgende Fragen helfen dabei, Korruptionsverstöße aufzudecken:
Geschenke und Vorteilsversprechungen wie beispielsweise unentgeltliche oder verbilligte Zuwendungen und Dienstleistungen sollten immer unter dem Hinweis auf die geltenden Regeln konsequent abgelehnt werden.
Informationen über Bagatellgrenzen bei der Annahme von Werbegeschenken bieten einen guten Hinweis der „rechtlichen Einordnung“ dieser Gaben. Im Zweifel sollte die Zustimmung des Arbeitgebers eingeholt werden. Bekanntgewordene Tatsachen, die einen konkreten Korruptionsverdacht nahelegen, sollten unverzüglich dem nächsten Vorgesetzten gemeldet werden. Führungskräfte sind gut beraten, mit einem Korruptionsvorfall und den daraus resultierenden Konsequenzen intern transparent umzugehen, ohne jedoch anzuklagen.