BOMBENDROHUNG: jeder kennt das Wort und seine Bedeutung, doch die konkreten Handlungsszenarien bleiben meist im Verborgenen. Für eine sichere und qualifizierte Herangehensweise an diese besondere (Ausnahme-)Situation ist eine umfassende Sensibilisierung des Personals eine zwingend notwendige Voraussetzung.
Bombendrohungen werden in den allermeisten Fällen auf telefonischem Weg übermittelt. Andere Bedrohungsformen, wie z. B. die schriftliche oder durch eine Person direkt übermittelte Drohung, spielen nur eine untergeordnete Rolle. Meist werden anonyme (und nicht ernsthafte) Bombendrohungen von Betrunkenen, Kindern und Jugendlichen oder geltungssüchtigen Psychopathen vorgebracht. Das Zielobjekt oder die Zielperson kann dabei jede Organisation, jedes Unternehmen oder jede Person sein, je nach Tatmotivation. Eine Häufung derartiger Drohungen sind in medizinischen und militärischen Bereichen ebenso zu beobachten wie bei Banken, Kaufhäusern, Schulen, Ämtern aber auch in Unternehmen der Chemie- oder Rüstungsindustrie.
DEFINITION: Bombendrohungen sind alle anonymen, pseudonymen oder sonstigen Bekundungen, bei denen Personen oder Sachwerte mit einer angeblich oder tatsächlich bevorstehenden Sprengstoffexplosion bedroht werden.
KONKRETE HANDLUNGSSZENARIEN FÜR DEN FALL DER FÄLLE SIND ESSENZIELL
Einen allgemeingültigen Maßnahmenkatalog für Bombendrohungen kann es nicht geben, da immer der Einzelfall betrachtet werden muss. Allerdings gibt es einen bestimmten Handlungsrahmen, an dem man sich im Ereignisfall durchaus orientieren kann. Bombendrohungen können durch Präventivmaßnahmen nicht direkt verhindert werden, aber es wird allein mit der intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema das Selbstvertrauen der verantwortlichen Personen gestärkt und ein Sicherheitsgefühl in der Belegschaft aufgebaut. Das schafft einen klaren Blick auf Ereignisfälle und deren Abhandlung und vermeidet Stress und emotionale Fehlentscheidungen.
PRÄVENTIVE MASSNAHMEN
1. SICHERHEITSANALYSE
Um konkrete Gefahren zu ermitteln und daraus potenzielle Risiken abzuleiten, muss eine fachlich fundierte Sicherheitsanalyse der baulichen, technischen, personellen und organisatorischen Gegebenheiten und Maßnahmen durchgeführt werden. Hierbei stehen immer die Fragen nach den potenziellen Sicherheitslücken, den Möglichkeiten eine Bombe einzuschleusen und zu platzieren und die Stellen, an denen eine Bombendrohung im Betrieb eingehen kann, im zentralen Fokus.
2. SICHERHEITSMASSNAHMEN
Daraus abgeleitet lassen sich ggf. (zusätzliche/veränderte/ optimierte) Sicherheitsmaßnahmen etablieren, um Sicherheitslücken und potenzielle Risiken auf ein Minimum reduzieren zu können. Diese Maßnahmen sollten durch eine fachkundige Stelle/Person (z. B. ein Sicherheitsberatungsunternehmen oder einen Sicherheitsverantwortlichen) begleitet werden.
3. NOTFALLPLANUNG
Die detaillierte Betrachtung unterschiedlicher Szenarien im Rahmen des Notfall- und Krisenmanagements – u. a. auch das Szenario „Bombendrohung“ – zählen ebenfalls zu den präventiven Maßnahmen, um ein Unternehmen oder eine Organisation bestmöglich auf Ereignisfälle vorzubereiten.
4. UNTERWEISUNG DER BELEGSCHAFT UND ÜBUNGEN
Zur Notfallplanung zählt auch, dass die Stellen, bei denen eine Bombendrohung eingehen kann, mit Verhaltensempfehlungen und einem Formular zur Entgegennahme von Bombendrohungen (mit abzuarbeitenden Fragen und Check-Punkten) ausgestattet werden.
ZUR NOTFALLPLANUNG IM BEREICH „BOMBENDROHUNG“ ZÄHLEN:
BEI DER NOTFALLPLANUNG GIBT ES INSBESONDERE IN MEDIZINISCHEN UND ÖFFENTLICHEN EINRICHTUNGEN EINIGE BESONDERHEITEN, DIE ES ZU BEACHTEN GILT:
Aber auch die restliche Belegschaft muss wissen, wie sie sich in solch einer (Ausnahme-)Situation verhalten soll.
Doch nicht nur theoretische Unterweisungen sind wichtig, sondern auch die regelmäßige Durchführung praktischer Übungen, welche dazu dienen, die einzelnen Handlungsschritte zu verinnerlichen und ggf. organisatorische Schwachstellen aufzuzeigen. Erfahrungsgemäß gehen die meisten Bombendrohungen telefonisch ein. Nimmt den Anruf eine geschulte und vorbereitete Person entgegen, kann dies zur Verunsicherung oder gar Verwirrung des Anrufers führen oder den Anrufer sogar zur Preisgabe entscheidender Informationen veranlassen.
Zur BEURTEILUNG der Ernsthaftigkeit können beispielsweise die folgenden 4 Kriterien angewendet werden:
Letztlich basiert auf der Entschlussfassung der Ernsthaftigkeit die Einleitung von Maßnahmen zum Schutz von Menschenleben. In jedem Fall sollte auch eine Bombendrohung, bei der die Ernsthaftigkeit nicht gegeben ist, erfasst und den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden, da dies zum einen einen Straftatbestand darstellt und zum anderen ggf. andere Unternehmen/Organisationen frühzeitig gewarnt werden könnten oder zumindest künftige Bombendrohungen in einen spezifischen Kontext gesetzt werden können.
DER EREIGNISFALL
>>> NOTIEREN UND INFORMIEREN
Unter Zuhilfenahme einer Formularvorlage ist der Anruf entgegenzunehmen. Hierzu ist es erforderlich, das Formular an der richtigen Stelle zu platzieren, um es im Ernstfall sofort griffbereit zu haben. Nach Beendigung des Gesprächs sind alle Informationen schriftlich festzuhalten und unverzüglich auf dem definierten Informationsweg weiterzugeben. Es wird empfohlen, auch die örtliche Polizeidienststelle einzubinden, da polizeispezifische (Lage-)Informationen in die Lagebeurteilung einfließen sollten. Sollte eine Bombendrohung ausgesprochen worden sein, gilt es, die Lage zu beurteilen, um Folgemaßnahmen wie z. B. Absperrungen, Räumungen/Evakuierungen etc. umgehend in die Wege leiten zu können. Doch bevor entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden, muss die Ernsthaftigkeit der eingegangenen Bedrohung beurteilt werden.
>>> BEURTEILEN
Um zu einer objektiven und umfassenden Beurteilung zu gelangen, sind Sachkenntnisse, ein gutes Urteilsvermögen, Erfahrungen in besonderen Situationen und Verantwortungsbewusstsein unerlässlich, denn Leib und Leben von Personen, Sachwerte und die Umwelt könnten zu diesem Zeitpunkt in akuter Gefahr sein. Nur mit einer fachlich fundierten Beurteilung lassen sich überzogene oder unzweckmäßige Entscheidungen verhindern.
>>> MASSNAHMEN VERANLASSEN
Rettungsdienste und sonstige inner- und außerbetriebliche Hilfsdienste sind vorsorglich zu informieren. Der Krisenstab sollte seine Arbeit aufnehmen und die Blaulichtorganisationen bei ihren Tätigkeiten unterstützen. Betroffene Bereiche sind unverzüglich und vollständig zu räumen und es ist offen oder diskret (ohne Räumung) eine Durchsuchung durchzuführen.